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Montag, 06.September 2010

Im Klei 26, D-38644 Goslar
Tel.: +49 (0) 53 21 - 37 79-0
Fax: +49 (0) 53 21 - 38 96 32

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der SILADENT Dr. Böhme & Schöps GmbH, D-38644 Goslar

Vorbemerkungen
Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und ähnlichem. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Von diesen Bedingungen abweichende Abmachungen, die mündlich getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Angaben zum Verwendungszweck unserer Waren und Produkte sowie Angaben über die Art und Weise der Anwendung oder Verarbeitung sind für uns unverbindlich, es sei denn, sie erfolgen schriftlich, insbesondere im Rahmen der Ausstattung und Verpackung der Waren und Produkte. Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

Angebote, Bestellungen und Preise
Erfolgt die Bestellung Mo-Do bis 12.00 Uhr und am Freitag bis 10.00 Uhr, so verläßt die Ware noch am gleichen Tag das Haus und wird in der Regel am folgenden Werktag angeliefert. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten unsere bei Zugang der Bestellung maßgeblichen Listenpreise zuzüglich der Umsatzsteuer in Höhe des bei Ausführung der Lieferung geltenden Satzes. Für die Bearbeitung eines Auftrages entstehen in jedem Betrieb Kosten, unabhängig von der Auftragshöhe.
Bei Bestellungen mit einem Wert von unter 50,- € (Inland) und 150,- € (Ausland) sind unsere Bearbeitungskosten nicht gedeckt. Wir berechnen hierfür einen Bearbeitungszuschlag in Höhe von 5,- € (Inland) und 15,- € (Ausland). Wir bitten um Ihr Verständnis. Senken auch Sie ihre Verwaltungskosten, und fassen Sie mehrere Kleinaufträge zu einem Auftrag zusammen.

Lieferung
Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, auch wenn wir die Frachtkosten tragen. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer oder bei Ihrer Bereitstellung im Falle der Abholung durch den Käufer gilt unsere Lieferpflicht als erfüllt. Sofern nichts gegenteiliges vereinbart wurde, wählen wir Versandart und -weg. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Wir bemühen uns die angegebenen Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten, ohne hierfür eine Gewähr zu übernehmen. Der Käufer kann im Falle eines Lieferverzugs nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Krieg, Betriebs- oder Vertriebsstörungen, Verfügungen von hoher Hand oder sonstige Fälle von höherer Gewalt sowie Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, welche die Herstellung und den Versand auch bei unseren Lieferanten vermindern oder verhindern, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferverpflichtung oder berechtigen uns zum auch teilweisen Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen.

Verpackung und Versand
Der Versand erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab einem Bestellwert von netto € 150,- frei Haus, sofern im Angebot keine anderslautende Frankatur vereinbart wurde. Beim Versand durch den Paketdienst verrechnen wir € 5,80 / Auftrag. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis. Nur ausdrücklich als Leihverpackung gekennzeichnete Emballagen nehmen wir zurück, jedoch nur, soweit die Emballage innerhalb von 2 Monaten nach Versanddatum in sauberem, wiederverwendungsfähigem Zustand bei uns eingegangen ist. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Absenders zu versichern. Von uns verauslagte Transportkosten können bei als unfrei vereinbarter Lieferung nach den Richtlinien des Spediteurgewerbes berechnet werden.

Beanstandungen
Dem Abnehmer obliegt die sofortige, sorgfältige Eingangskontrolle bezüglich der an ihn gelieferten Waren und die Sicherung von Ansprüchen gegen die den Transport ausführende Person und die maßgeblichen Versicherer. Mängelrügen können wir nur dann berücksichtigen, wenn Sie schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort erhoben werden, es sei denn, es handelt sich um nicht erkennbare Mängel. Soweit Mängel erst bei Anwendung, Verwendung oder Verarbeitung der Waren zu Tage treten können, ist die Mängelrüge ebenfalls binnen 14 Tagen schriftlich und unter Darlegung aller maßgeblichen Umstände zu erheben. Soweit von uns gelieferte Ware mit Sachmängeln behaftet ist oder zugesicherte Eigenschaften fehlen, sind wir nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zur Ersatzlieferung verpflichtet. Die Zurücksendung der beanstandeten Ware kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Begründete Mängel werden wir nach unserer Wahl durch Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme der Ware beheben. Weitere Ansprüche gegen uns, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Schadensersatz auch für Folgeschäden und für fahrlässige Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, sind ausgeschlossen. Mit der Erfüllung der Verpflichtung zu Ersatzansprüchen, bevor uns nicht Gelegenheit zur Prüfung gegeben worden und danach eine angemessene Lieferfrist verstrichen ist.

Zahlungen
Die Annahme von Wechseln zur Zahlung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Alle Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Zurückbehaltung durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, Anspruch und Gegenanspruch beruhen auf demselben Vertragsverhältnis. Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung. Unsere Zahlungsbedingungen lauten 30 Tage netto oder nach Erteilung einer Bankeinzugsvollmacht 3 % Skonto.

Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Wir sind berechtigt, ohne Nachfrist oder Rücktrittserklärung die Vorbehaltsware vom Käufer herauszuverlangen, falls dieser seinen Verpflichtungen uns gegenüber trotz Mahnung nicht nachkommt. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich, schriftlich erklären.
Das Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Die Verarbeitung gilt als für uns erfolgt, ohne dass dem Käufer aus der Verarbeitung und Aufbewahrung der Vorbehaltsware Ansprüche entstehen. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten ordnungsgemäß gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er hiermit im voraus an uns ab. Kommt der Käufer seinen Verbindlichkeiten uns gegenüber nicht nach, so darf er über die gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen, ist jedoch zu Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen nicht berechtigt. Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis bezahlt haben. Bei Verarbeitung von fremden, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer werden wir Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeitenden Waren. Bei der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit schon im voraus alle seine Ansprüche mit Neben- und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel und Schecks an uns zur Sicherung ab. Wenn die Vorbehaltswaren uns nur anteilig gehören, so bemisst sich der an uns abgetretene Teil der aus ihrem Verkauf entstehenden Forderungen nach unserem Eigentumsanteil. Werden die Vorbehaltswaren zusammen mit fremden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft, so gilt die Kaufpreisforderung nur in anteiliger Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als abgetreten.
Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf so lange einzuziehen, wie er seine Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat er uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, so können wir den Schuldnern die Abtretung anzeigen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer sofort mitzuteilen.
Mit der vollen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an den Vorbehaltswaren ohne weiteres auf den Käufer über und ihm stehen die abgetretenen Forderungen zu. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Forderungen auf Verlangen des Käufers insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um 25 % übersteigt.

Markenschutz

Werden von uns gelieferte und mit einem unserer Markenzeichen versehene Waren verarbeitet, so kann die Benutzung unseres Markenzeichens bei den damit hergestellten Erzeugnissen nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung erfolgen. Das gilt auch für die Verwendung unserer Produktbezeichnungen und Markenzeichen in Werbeschriften, Preislisten und anderen Geschäftspapieren.

Geltungsbereich, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für sämtliche Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Abnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Ist der Käufer ein Kaufmann, der nicht zu den in §4 des HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt als vereinbarter Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der Sitz der Verkäuferin und als vereinbarter Gerichtsstand Goslar.

Goslar, Januar 2009